Im Jahr 2006 hatte die Roth & Rau AG einen Vertrag mit der Conergy Solar Module GmbH & Co. KG über die Lieferung und Errichtung von vier Zellfertigungslinien abgeschlossen. Nach Auffassung der Roth & Rau AG standen dem Unternehmen aus dem Vertrag noch Ansprüche zu, welche die Conergy Solar Module GmbH & Co. KG jedoch stets verweigerte zu begleichen und ihrerseits Schadenersatzforderungen gestellt hatte, die die Forderungen der Roth & Rau AG um ein Vielfaches überstiegen. Roth & Rau AG hatte ihre Forderung daher in den vergangenen Jahren bereits vollständig wertberichtigt und im Geschäftsjahr 2010 eine entsprechende Rückstellung für die Kosten im Rahmen dieses Rechtsstreits gebildet.
Die erzielte Einigung sieht eine Vergleichszahlung von EUR 2.5 Mio. seitens Roth & Rau AG vor. Dieser Aufwand inklusive der Rechtskosten ist durch die gebildete Rückstellung bei Weitem gedeckt. In der Erfolgsrechnung 2014 wird die Auflösung von in diesem Zusammenhang nicht mehr benötigten Rückstellungen einen positiven Effekt von rund EUR 3 Mio. auf das Gesamtergebnis ausmachen.
Der Vergleich und die Beendigung der Klagen wurden durch das zuständige Landgericht Hamburg per 23. Dezember 2014 festgestellt.
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