Meyer Burger Technology AG (SIX Swiss Exchange: MBTN) gab heute bekannt, dass das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 20. Januar 2017, mit dem die von der Gläubigerversammlung vom 25. November 2016 beschlossenen Anpassungen der Bedingungen der CHF 100 Mio. Wandelanleihe genehmigt wurden, nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig geworden ist.
Mit der Rechtskraft des Urteils ist auch das Rekapitalisierungsprogramm der Gesellschaft endgültig und erfolgreich vollzogen.
Die Änderungen der Anleihensbedingungen treten am 17. März 2017 in Kraft. Die Anleihensgläubiger können sich über das Inkrafttreten der Änderungen der Anleihensbedingungen und des effektiven Anpassungsdatums in Übereinstimmung mit Artikel 10 der Anleihensbedingungen auch auf der Website der SIX Swiss Exchange AG informieren:
https://www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/official-notices.html
Link zu früheren Medienmitteilungen der Gesellschaft betreffend Urteil des Obergerichts des Kantons Bern (vom 20. Januar 2017) und der Anpassung des Wandelpreises (vom 30. Januar 2017):
http://www.meyerburger.com/ch/de/meyer-burger/medien/
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